Der RTG-Kreislaufbeitrag

  • Der RTG-Kreislaufbeitrag wird bei Bestellung der neuen/gereinigten Behälter vom Besteller, der den ersten Vorteil des Verzichts auf Einwegmaterial und den Ertrag des ersten Verkaufs hat, eingezahlt
  • Der RTG-Kreislaufbeitrag wird vom Poolbetreiber oder dessen Dienstleister auf einem separaten RTG-Kreislaufbeitragskonto geführt
  • Die Auszahlung des Betrages an die Dienstleister in der Kette (Transport, Reinigung, Entsorgung, IT) wird durch den Erfassungsprozess bei externen Spüldienstleister aktiviert und ausgelöst (Reinigung oder Recycling folgt, eines der beiden Ereignisse findet im Lebenszyklus eines Behälters garantiert statt)
  • Voraussetzung ist die Registrierung in der Stammdatenbank „Mehrwegregister“